Coronaschutzverordnung: Neustart 2021 für den Bereich Kultur!

Stand 25.06.21: Lockerungen für den Bereich Kultur in Inneräumen unter strengen Rahmenbedinungen! Wir planen für Juli ein Konzert und warten auf Rückmeldung/Freigabe vom Gesundheitsamt bzgl. unseres eingereichten Hygienekonzepts. Ein entscheidender Faktor wird die Inzidenz in Kreis und Land spielen. Heute liegt der Kreis Lippe bei einer Wocheninzidenz von 3,7.

Es gilt Inzidenzstufe 1 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für den Bereich Kultur gilt: „Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.“

Stand 10.06.21: Lockerungen für den Bereich Kultur unter strengen Rahmenbedinungen! Wir planen für den Sommer und klären mit den Ämtern ob und wie wir die Vorgaben einhalten können.

Ein entscheidender Faktor wird die Inzidenz in Kreis und Land spielen. Seit fünf Tagen liegt der Kreis Lippe unter der Schwelle von 35. Der Inzidenzwert liegt am Donnerstag bei 20,4. Damit tritt für den Kreis ab Samstag, 12. Juni, in die Lockerungsstufe 1 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft.

Stand 28.05.21: Lockerungen für den Bereich Kultur unter strengen Rahmenbedinungen! Wir planen für den Sommer und klären mit den Ämtern ob und wie wir die Vorgaben einhalten können.

Ein entscheidender Faktor wird die Inzidenz in Kreis und Land spielen. Wenn die Inzidenz sowohl im Kreis als auch im Land unter dem Wert von 35 liegt, scheinen die Vorgabenn auch für uns im District umsetzbar zu sein.

(Der Kreis Lippe hatte am 29.05.2021 eine Inzidenz von 38,8 und NRW eine Inzidenz von 41,6)

Stand 12.05.21: Kleine Hoffnungsschimmer!
Es gibt eine neue Pressemitteilung der Landesregierung bzgl. Reduzierung der Einschränkungen.

  • Ab einer Inzidenz 100-50: „Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis sind möglich“
  • Ab einer Inzidenz < 50: „Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan)“

(Der Kreis Lippe hatte am 12.05.2021 eine Inzidenz von 111,9 und am 13.05.2021 eine Inzidenz von 103,6)

Stand 26.03.21: Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sind weiterhin unzulässig. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb sowie zur Berufsausübung zählende Konzerte und Aufführungen ohne Publikum zur Aufzeichnung oder Übertragung in Fernsehen, Radio und Internet sind weiterhin zulässig. (Siehe Coronaschutzverordnung §8 (1))

Stand 06.03.21: Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sind weiterhin unzulässig. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb sowie zur Berufsausübung zählende Konzerte und Aufführungen ohne Publikum zur Aufzeichnung oder Übertragung in Fernsehen, Radio und Internet sind weiterhin zulässig. (Siehe Coronaschutzverordnung §8 (1))

Stand 19.02.21: Die Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird weiterhin verlängert. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb sowie zur Berufsausübung zählende Konzerte und Aufführungen ohne Publikum zur Aufzeichnung oder Übertragung in Fernsehen, Radio und Internet sind weiterhin zulässig.

Stand 10.02.21: Die Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird mindestens bis zum 07. März verlängert.
Info der Kultusminister vom 06.02.2021: www.tagesschau.de

Stand 22.01.21: Die Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird mindestens bis zum 14. Februar verlängert.

Stand 05.01.21: Die Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird mindestens bis zum 31. Januar verlängert.

Stand 26.11.20: Die Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird bis zum 1. Januar verlängert.

Stand 29.10.20: Ab 02. November gibt es eine deutschlandweit verordnete November-Lockdown-Pause bis zum 30. November 2020. „Theater, Opern- oder Konzerthäuser müssen bis Ende November schließen.“

Stand 14.10.20: Leider sind die Covid-19 Infektionszahlen überall stark steigend. Die Inzidenzzahl für den Kreis Lippe beträgt derzeit 34,5. Ab einem Wert von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen Tage hat das Land NRW weitere Maßnahmen festgelegt: Der Mund-Nasen-Schutz muss dann auch auf Sitzplätzen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen getragen werden. Die aktuellen Vorgaben für die Durchführung von Veranstaltungen im Bereich Kultur findet ihr im Paragraphen §8 der aktuellen Ausgabe der Coronaschutzverordnung. Momentan können wir können unser Konzept der „SOFA KONZERTE“! bei uns im District fortführen!

Stand 30.09.20: Zum 01.10.20 gibt es keine Änderungen in den Vorgaben für die Durchführung von Veranstaltungen im Bereich Kultur. Infos dazu im Paragraphen §8 der aktuellen Ausgabe der Coronaschutzverordnung. Wir können das Konzept der „SOFA KONZERTE“! bei uns im District fortführen!

Stand 16.09.20: Zum 16.09.20 gibt es weitere Lockerungen für die Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen insbesondere im Sportbereich. Die aktuellen Vorgaben zum Thema Kultur findet man unter dem Paragraphen §8 der aktuellen Ausgabe der Coronaschutzverordnung. Wir haben ein Konzept gemäß dieser Vorgaben erarbeitet, das uns die Durchführung von kleinen Konzerten ermöglicht. „SOFA KONZERTE“! Konzerte unter diesen Rahmenbedingen starten wir ab dem 18. September bei uns im Saal.

Stand 14.08.20: Zum 14.08.20 gibt es keine weiteren Lockerungen für die Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen. Die aktuellen Vorgaben zum Thema Kultur findet man unter dem Paragraphen §8 der aktuellen Ausgabe der Coronaschutzverordnung. Wir arbeiten an einem Konzept gemäß dieser Vorgaben ab dem 18. September wieder Konzerte in kleinem Rahmen im Saal anbieten zu können.

Stand 15.07.20: Seit dem 15.07. gibt es keine weiteren Lockerungen für die Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen. Diese sind mit bis zu 300 Personen unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern und 3 Metern Abstand von der Bühne, dauerhaft gute Durchlüftung sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. „Bei Aufführungen … mit Sprechtheater, Musik mit Blasinstrumenten, oder Tanz muss der Abstand zwischen Publikum und Darstellenden mindestens 4 Meter betragen.“ Im District-Konzertraum selbst ist dies sicherlich wenn überhaupt nur sehr schwer umzusetzen, jedoch ist die Durchführung „der kleinen Hofkonzerte“ bei uns draußen vor dem District möglich. (Unsere Herausforderung dabei: Gutes Wetter und die Eingrenzung der Lautstärke.)

Stand 01.07.20: Seit dem 01.07. gibt es keine weiteren Lockerungen für die Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen. Diese sind mit bis zu 100 Personen unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern und 3 Metern Abstand von der Bühne, dauerhaft gute Durchlüftung sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Im District-Konzertraum selbst ist dies sicherlich wenn überhaupt nur sehr schwer umzusetzen, jedoch ist die Durchführung „der kleinen Hofkonzerte“ bei uns draußen vor dem District möglich. (Unsere Herausforderung dabei: Gutes Wetter und die Eingrenzung der Lautstärke.)

Stand 11.06.20: Ab dem 15.06. gibt es weitere Lockerungen für die Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen. Diese sind mit bis zu 100 Personen unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern und 3 Metern Abstand von der Bühne, dauerhaft gute Durchlüftung sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Im District-Konzertraum selbst ist dies sicherlich wenn überhaupt nur sehr schwer umzusetzen, jedoch ist die Durchführung „der kleinen Hofkonzerte“ weiter erleichtert und vereinfacht worden. (Unsere Herausforderung dabei: Gutes Wetter und die Eingrenzung der Lautstärke.)

Stand 02.06.20: Seit dem 30. Mai 2020. Allerdings nur mit bis zu einem Viertel der regulären Zuschauerkapazität, höchstens 100 Zuschauern. Darüber hinaus sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit zu treffen. Gegebenenfalls gilt die Maskenpflicht. Das ist bei uns im District leider momentan nicht umsetzbar.

Die aktuelle Verordnung gibt es im Original hier: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-27_fassung_coronaschvo_ab_30.05.2020_lesefassung.pdf

Stand 21.05.20: Die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 21. Mai 2020 gültigen Fassung macht Hoffnung auf weitere Lockerungen. Konzerte in geschlossenen Räumen sind unter den genannten Rahmenbedingungen momentan noch nicht veranwortbar.

Jedoch für kleine „Open-Air“ Veranstaltungen gibt es erfüllbare Rahmenbedingungen. Diese Möglichkeit haben wir auch genutzt, um einen spontanen und speziellen Event am 21. Mai zu veranstalten: „Das kleine Hofkonzert“ mit dem Duo handinhand.

Die Verordnung gibt es hier im Original: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-20_fassung_coronaschvo_ab_21.05.2020_lesefassung.pdf

Stand 03.05.20: Die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung macht leider noch keine Hoffnung auf „neue Konzert-Erlebnisse“. 🙁

Der Betrieb von fast allen Freizeit- und Kultureinrichtungen ist weiterhin untersagt.

Die Verordnung gibt es hier im Original: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-01_fassung_coronaschvo_ab_04.05.2020.pdf
Eine Aktualisierung dieser Verordnung ist zum 10. Mai geplant.


Stand 16.04.20: Das Kontaktverbot aufgrund der Corona-Pandemie wurde vorerst bis einschließlich 03.05.2020 verlängert. Darum heißt es für uns weiterhin: KONZERT-PAUSE

In den letzten Tagen hatten wir im Vorstand des Red Horn Districts e.V. in intensivem Kontakt mit Veranstaltern, Künstlern unserer nächsten Konzerte bzgl. die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus bewertet und Maßnahmen geplant. Bei stark variierenden Besucherzahlen zwischen 30 und 180 Besuchern war uns eine einheitliche Entscheidung für alle Veranstaltungen schwer gefallen.

Durch die verschärfte Risikolage hat die Stadt jetzt uns bei der Entscheidung geholfen und für Klarheit gesorgt.

  • Die Stadt Horn – Bad Meinberg hat am 13.03.2020 per Allgemeinverfügung alle öffentlichen Veranstaltungen bis einschließlich 30.04.2020 untersagt.

Wir gehen daher in eine Konzert-Pause bis Ende April.

Wir bemühen uns, Ersatztermine für die gebuchten Veranstaltungen zu bekommen. Tickets behalten ihre Gültigkeit. Sollte jemand dennoch seine Karte zurückgeben wollen, kann er das an der jeweiligen Vorverkaufsstelle tun.

Sollten wir keinen Ersatztermin für eine Veranstaltung erhalten, werden wir die bei uns gekauften Online-Tickets kostenfrei rückabgewickelt. Tickets von anderen Vorverkaufsstellen können dort zurückgegeben werden.

Wir bedauern außerordentlich, dass wir Euch keine ander Mitteilung machen können. Wir verstehen und befürworten, dass auch wir einen Beitrag dazu liefern müssen, dass die Ausbreitung des Virus mit allen möglichen Maßnahmen eingedämmt wird.

Von den wirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung werden staatliche und private Kultureinrichtungen und kulturelle Veranstaltungsbetriebe sowie Künstlerinnen und Künstler massiv betroffen sein. Es entstehen schon jetzt wirtschaftliche Einbußen, die Institutionen gefährden und Existenzen bedrohen können. Wir danken daher für Eure Treue und Unterstützung!

Bleibt gesund, hört Musik und befolgt die Empfehlungen:

  • Es ist dringend angeraten, auch im privaten Bereich die sozialen Kontakte auf das Minimum zu beschränken.
  • Reisen, die nicht zwingend notwendig sind, sollten unterbleiben. Die Verhaltens-und Hygienehinweise des Gesundheitsamts, des Kreises Lippe und des Robert-Koch-Instituts sind zu beachten. Mehr Infos auch unter: www.kreis-lippe.de