Anpassung Mitgliedsbeitrag ab 2021

Der Mindest-Jahresbeitrag beträgt ab dem 01.01.2021 regulär 60,- €.
Für Personen mit geringem Einkommen gilt ein ermäßigter Mindestbeitrag von 30,- €.
Der Mindestbeitrag für Fördermitglieder und juristische Personen beträgt 250,- €.
Wenn Du mehr beitragen möchtest, kannst Du hier auch einen höheren Jahresbetrag nennen. Details findest Du in unserer Satzung und Beitragsordnung.
Es wäre eine große Erleichterung für uns in der Mitgliedsverwaltung, wenn wir den Beitrag zukünftig von eurem Konto per Lastschrift einziehen dürften!
Hier geht es zur Datenschutz-Erklärung.